Peter Marhold

Help­ing Hands

Die gel­tende Recht­slage bed­ingt die Abhängigkeit von Arbeit­nehmerIn­nen gegenüber einem einzi­gen Arbeit­ge­ber. Damit sind Arbeit­nehmerIn­nen der Willkür von Arbeit­ge­berIn­nen völ­lig ausgesetzt.