Hakan Gürses

Philosoph und Erwachsenenbildner

Da Asyl ein Men­schen­recht ist, muss Men­schen, die Asyl beantragt haben, die Möglichkeit gegeben wer­den, in men­schen­würdi­gen Bedin­gun­gen auf den Bescheid ihres Antrags zu warten. Recht auf freien Zugang zur Erwerb­stätigkeit gehört zu diesen Bedingungen.