Nachkomme von Flüchtlingen
Das Recht auf Arbeit ist ein elementares Menschenrecht, das für alle Menschen gültig ist – gleich ihrer Herkunft oder Nationalität. AsylwerberInnen nicht arbeiten zu lassen bedeutet, dieses Menschenrecht nicht zu achten, sie zu deklassieren, ihnen die Teilhabe an der Gesellschaft zu verwehren und letztlich ein selbstbestimmtes Leben zu verunmöglichen.