Sebastian Bohrn Mena

Nachkomme von Flüchtlingen

Das Recht auf Arbeit ist ein ele­mentares Men­schen­recht, das für alle Men­schen gültig ist – gle­ich ihrer Herkun­ft oder Nation­al­ität. Asyl­wer­berIn­nen nicht arbeit­en zu lassen bedeutet, dieses Men­schen­recht nicht zu acht­en, sie zu deklassieren, ihnen die Teil­habe an der Gesellschaft zu ver­wehren und let­ztlich ein selb­st­bes­timmtes Leben zu verunmöglichen.